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IV. Schulweg und Versicherungsschutz
1. Versicherungsschutz besteht nur auf dem direkten Weg von und zu einer Schulveranstaltung. 2. Aus Sicherheitsgründen ist die Benutzung von Skateboards, Inlineskates, City-Rollern, Kick-boards u.ä. auf dem Schulgelände verboten. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter/ die Schulleiterin. 3. Alle Unfälle während der Schulzeit, auch die bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen und auf dem Schulweg, sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.
V. Aufenthalt auf dem Schulgelände; Verlassen des Schulgeländes 1. Das Schulgelände darf von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 5 bis 10 mit Ausnahme des Wechsels zwischen den Schulgebäuden und schulischen Veranstaltungsstätten während der Unterrichtszeit - einschließlich der Pausen - nicht verlassen werden. In zwingenden
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Ausnahmefällen entscheidet die Fachlehrerin / der Fachlehrer oder die Schulleiterin / der Schulleiter. Der Wechsel zwischen den Schulgebäuden soll zügig erfolgen.
2. Nach Unterrichtsschluss bzw. nach dem Ende einer schulischen Veranstaltung müssen die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände bzw. den Veranstaltungsort umgehend verlassen. Ausgenommen von dieser Regelung sind die in der Nachmittagsbetreuung befindlichen Schülerinnen und Schüler. 3. Schulfremde Personen dürfen sich auf dem Schulgelände grundsätzlich nur mit Genehmigung der Schulleiterin / des Schulleiters aufhalten. Sie haben daher im Sekretariat vorzusprechen. 4. Das Ballspielen ist nur während der Aufsichtszeiten in den großen Pausen und an den dafür vorgesehenen Plätzen mit Softbällen erlaubt. 5. Das Werfen von Schneebällen sowie das Anlegen von Rutschbahnen ist nicht erlaubt.
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