Neues Schuljahr

Sehr geehrte, liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

das neue Schuljahr beginnt in wenigen Tagen und ich hoffe, dass alle gut erholt und gesund aus den Sommerferien zurückgekehrt sind. Ganz herzlich begrüße ich die neuen Schülerinnen und Schüler, ganz besonders unsere neuen Fünftklässler!

Auch das neue Schuljahr wird sicherlich wieder einige Unwägbarkeiten mit sich bringen, doch die Erfahrung der letzten beiden Jahre hat gezeigt, dass unsere Schulgemeinde mit gutem Willen und vertrauensvoller Zusammenarbeit ganz unterschiedliche Herausforderungen bewältigen kann. So soll es bleiben!

Aus dem Ministerium kamen in der vergangenen Woche einige Anweisungen zum Umgang mit Corona, die auch in einem Brief an die Eltern enthalten sind.

 

Zusammengefasst gilt für die nächste Zeit Folgendes:

- Die Verpflichtung zu den bekannten Hygieneregeln – Abstandhalten, häufiges Händewaschen, Lüften – bleibt bestehen.

- Es wird empfohlen, die (medizinischen) Masken weiterhin zu tragen. Eine Verpflichtung besteht jedoch nicht.

- Jeder Schüler/jede Schülerin erhält pro Monat 5 Tests zur freiwilligen häuslichen Testung. Diese soll vorgenommen werden, wenn Krankheitssymptome vorliegen. Wenn der Test dann negativ ausfällt, sollten Eltern ihrem Kind hierüber eine kurze schriftliche Bestätigung mit in die Schule geben.

- Mehr als 5 Tests sollten zuhause jedoch nicht bevorratet werden, so dass dieser Bestand monatlich jeweils nur aufgefüllt wird.

- Sollte ein Kind mit Symptomen zuhause nicht getestet worden sein oder verschlimmern sich die Symptome im Laufe des Tages, so soll in der Schule ein Test unter Aufsicht der Lehrkraft durchgeführt werden. Bei positivem Ergebnis müssen die Kinder wie bisher von der Schule abgeholt werden.

- Am ersten Schultag (10.08.) kann jeder Schüler/jede Schülerin sich in der Schule freiwillig testen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten dazu in der ersten Stunde die Gelegenheit. Bitte besprechen Sie dies vorab mit ihren Kindern.

 

Vorgehen bei positivem Testergebnis:

- Ist ein Selbsttest positiv, so muss das Ergebnis umgehend durch einen Bürgertest oder PCR-Test überprüft werden.

- Bis ein negatives Ergebnis vorliegt, muss die Person sich isolieren. Für eventuelle Kontaktpersonen gilt dies nicht mehr.

- Die Isolierung kann durch eine „Freitestung“ nach fünf Tagen beendet werden. Hierfür ist ein negativer „Bürgertest“ verpflichtend, ein Selbsttest reicht nicht aus.

- Ohne eine erfolgreiche „Freitestung“ dauert die Isolierung grundsätzlich zehn Tage. Nähere Bestimmungen hierzu  vgl. § 8 Abs. 4 Corona-Test-und-Quarantäneverordnung.

 

Ich wünsche allen Mitgliedern unserer Schulgemeinde einen guten und fröhlichen Start in ein möglichst gesundes und erfolgreiches Schuljahr!

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Felicitas Schönau

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